Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

    1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ab Werk.
    2. Wenn Sie uns nichts besonderes vorgeben, bleibt die Art und Weise des Versandes unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die billigste Verfrachtung übernehmen.
    3. Mit Verlassen des Werks gehen sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Ihren Lasten. Das trifft auch dann zu, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
    4. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf Sie über.
  2. Zahlungsbedingungen

    1. Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungseingang innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt.
    2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
    3. Wird das Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten, hat der Besteller ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu zahlen.
    4. Die Geltendmachung weiterergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
    5. Für Teillieferungen können entsprechend auch Teilrechnungen ausgestellt werden.
    6. Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel nicht angenommen.
    7. Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur Forderungen aus eigenem Recht, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, aufrechnen. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im letzten Fall kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen von Lieferungen nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht. Sicherheitseinbehalte sind unzulässig.
    8. Erklären wir uns mit der Rücknahme von gelieferten Waren aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, einverstanden, so steht uns ein Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns, aufgewandter Kosten und einer angemessenen Bearbeitungspauschale in Höhe von 10% des Verkaufspreises der zurückgenommenen Waren zu, mindestens jedoch 25,00 Euro zu.